Pilzesammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt diversen Vorschriften.

Veröffentlichungsdatum:

24.07.2024

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  • Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden.
  • Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln.
  • Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
  • Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut.
    durchlüfteten Behälter transportiert werden
  • Die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.


Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 € - entrichten. Diese Gebühr muss über das Zahlungsportal der Südtiroler Einzugsdienste mittels pagoPA bezahlt werden.

Südtiroler pagoPA-Zahlungsportal: Pagamenti OnLine (epays.it)

Gemeinde Vahrn - Pilzsammelgebühr

Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.


Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.


Kontakt

Buchhaltung

VOITSBERGSTRASSE 1, 39040 VAHRN+39 0472 976885info@vahrn.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2024, 17:31 Uhr