Die Verordnung legt fest, dass der Festplatz vorrangig für Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen der örtlichen Vereine sowie der Dorfgemeinschaft zur Verfügung steht. Wer die Anlage nutzen möchte, muss vorab eine schriftliche Genehmigung bei der Gemeinde einholen und für die Sauberkeit sowie die Einhaltung der Ruhezeiten während der Veranstaltung sorgen. Die Kosten für die Miete sind dabei in verschiedene Kategorien unterteilt, wobei Einheimische und gemeinnützige Vereine weniger bezahlen als auswärtige oder kommerzielle Organisatoren.