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Das Leitbild gilt für die nächsten 30/40 Jahre und die vorgesehenen Bauzonen sollen diesen gesamten Zeitraum abdecken.
Die konkrete Ausweisung der Bauzonen im nächsten Bauleitplan, ist laut erstem groben Vorschlag des Architekten und nach Diskussion im Gemeindeausschuss hingegen folgende:
Mit den oben angeführten neuen Wohnbauzonen wird der Bedarf für rund 400 Personen in 10 Jahren gesichert. Dies ist laut Astat-Berechnung der natürliche Bevölkerungswachstum, der für Vahrn geschätzt wird. Wenn man bedenkt, dass allein in den letzten 3 bis 4 Jahren die Bevölkerung von Vahrn durchschnittlich um jährlich (!) 100 Personen zugenommen hat, stellen die geplanten zusätzlichen Wohnbauzonen zweifelsohne eine starke „Bremse“ in der Bautätigkeit dar.
Vor der entsprechenden Ausweisung der Bauzonen ist auf jeden Fall ein Gespräch mit den jeweiligen Grundeigentümern geplant.
Ein wesentlicher Punkt des Leitbildes ist die Verlegung der Autobahn im Vahrner Oberdorf. Es ist allen Verantwortungsträgern bewusst, dass dies kein leichtes und auch kein schnell realisierbares Vorhaben ist. Jedoch wäre die Verlegung ein entscheidender Faktor um die Lebens- und Wohnqualität in Vahrn einschneidend zu verbessern. Wenn es auch nur mittelfristig, z.B. in 15 oder 20 Jahren gelingt, dieses Ziel bzw. diese Vision zu realisieren, so hat Vahrn bereits einen großen Gewinn gemacht. Entscheidend ist aber, dass auf allen Ebenen überzeugt diese Forderung vorgebracht wird, denn hier gilt sicherlich das Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“, d.h. dass über Jahre hinweg von Seiten der Gemeinde aber auch von sonstigen Interessenvertretungen wie Wirtschaftsverbänden und Vereinen die Forderung vorgebracht werden und daran geglaubt werden muss.
In diesem Sinne fand bereits ein erstes Treffen zwischen Vertretern der Gemeindeverwaltung (BM Schatzer und Referent Tauber) und dem technischen Direktor der Autobahn, Ing. Costa, statt. Das Treffen, auf dem ursprünglich auch Präsident Grisenti teilnehmen sollte (krankheitshalber war er dann nicht dabei), war von L.Abg. Walter Baumgartner organisiert worden, der die Gemeindevertreter dann in Trient auch unterstützend begleitet hat. Auf diesem Treffen hat Architekt Weger den Vorschlag der Autobahnverlegung begründet und dargestellt. Obwohl der Vorschlag natürlich nicht gleich auf offene Gegenliebe gestoßen ist, wurde er aber auch nicht von vornherein verworfen, weshalb demnächst ein entsprechender schriftlicher Antrag bei der Autobahn eingebracht wird.
Der Ort Vahrn kann auf einem Potential, das in der gewachsenen Struktur bereits angelegt ist, nur aufbauen, wenn es gelingt, die in der Ortsmitte liegenden wesentlichen Entwicklungsbarrieren zu beseitigen. Auch das Freiwerden des Verdone-Areals stellt ohne längerfristige Verlegung von Autobahn und Hochspannungsleitungen und den Rückbau der Bahnlinie auf eine regionale Linie kein wirkliches Potential da. Ohne diese wesentlichen Punkte ist ein nachhaltiges langfristiges Wachstum von Vahrn nicht möglich. Ohne übergeordnetes Ziel bedeutet jede weitere Entwicklung nur ein Anfüllen von Flächen ohne Chance auf strukturelle Verbesserung des Siedlungsganzen. Die Errichtung der Westumfahrung von Brixen bietet nur für das Vahrner Unterdorf ein Potential.
Mit Verlegung von A22 und Hochspannungsleitungen und mit Rückbau der Bahn als übergeordnetem Leitbild ist langfristig eine Gliederung des Siedlungsgebietes von Vahrn in 4 Hauptbereiche möglich, jeder eigenständig und mit einer eigenen Identität:
Dorf Vahrn – klare Ortsmitte (zweipolig Unterdorf / Oberdorf) am Schalderer Bach – Nutzung und Ausbau der befreiten Flächen zwischen Schalderer und Spilucker Bach
Wiedergewinnung des Unterdorfer Dorfplatzes als großartigen spannenden Raum durch Ringerschließung um das gesamte Dorf Vahrn (Citybus z.B. rund um Ortskern herum) mit Einbindung der „Alten Straße“ (in Zukunft sicher in Bedeutung wachsend)
langfristige Verlegung der flächen- und verkehrsintensiven, nicht wohnbauverträglichen Gewerbebetriebe und Ansiedlung entsprechender neuer Betriebe auf neuen Gewerbeflächen nahe der Autobahnausfahrt
Umgestaltung des Bereichs Löwenhof – Brennerstraße zu einem städtischen Viertel im Norden und unmittelbaren Anschluss an die Stadt Brixen mit einer Allee als breite fußgängerfreundliche Hauptachse und der Gestaltung des Kreuzungspunktes Brennerstraße – Pusterer Straße als Platz und Vahrner Gegenpol zu einem Städtischen Platz Zinggen – Vinzentinum - mit klarer Ausrichtung auf die Brixner Turmsilhouette – sowie Umgestaltung des derzeitigen Gewerbegebietes westlich der Brennerstraßezu einem Wohnviertel mit Gartenstadtcharakter, zusammenhängend vom Vinzentinum bis zu den bereits bestehenden Wohnflächen beim Löwenhof - zwischengespannt zwischen dem nahen Eisackufer (und anschließenden Erholungsflächen) im Osten und einem Grünkeil mit Sport- und Freizeiteinrichtungen entlang der „Alten Straße“ im Westen, Freihalten eines unbebauten Grünstreifens zwischen „Brixen“ und Vahrn.
Geringfügiger Ausbau des Neustifter Oberdorfes für den Wohnbau im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Erschließung des Viertels und der Wiedergewinnung der historischen Besiedlung im Oberdorf im Rahmen des Ensembleschutzes; Erhaltung bzw. Aufwertung des unbebauten Grün- und Erholungsbereiches entlang des Eisacks im Zusammenhang mit dem kulturellen Zentrum Kloster Neustift und Rückstufung der Pustererstraße zwischen Löwenviertel und Schabs zu lokaler Erschließungsstraße; Erhaltung der Engstelle beim Brückenwirt als Torsituation von besonderem Wert für das Ensemble von Neustift und Verzicht auf neue Brücke und auf die Durchfahrtsschleife (Neustift für Besucher vom Löwecenter und von der Pusterer Straße aus nur durch Stichstraßen erschließen).
Der Landschaftsraum von Vahrn und Neustift bildet einen gemeinsamen Raum mit Brixen - nachhaltige Planung notwendigerweise zusammen mit den umliegenden Gemeinden Brixen und Natz-Schabs; Anregung einer Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit Masterplanung Brixen zur Vernetzung der Interessen und Stärkung der eigenen Position gegenüber Land, Autobahn und Eisenbahn.
Eintragung (zusätzlich zu den vorigen Elementen ) der langfristigen Wachstumsgrenzen als zukünftige Siedlungsränder, und der Bereiche, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unbedingt als unbebaute Flächen erhalten bleiben sollen, damit die verschiedenen Baugebiete nicht zu einem unübersichtlichen Gebilde verwachsen bzw. ausufern:
Gewährung einer nachhaltigen Entwicklung durch das Bauen von Zusammenhängen, von Bezügen mit den vorhandenen Dominanten und Siedlungseinheiten - betreffend sowohl die Siedlungszonen wie unbebaute Grünbereiche anstelle einer zunehmenden Zersiedelung = Fragmentierung, Dehnung, Strukturlosigkeit.
Koordinierung von urbanistischen Planungen und Landschaftsplan speziell bei Gewerbezonen z.B. im Zusammenhang mit der Gestaltung von Alleen und Baumreihen - Baumreihen als Abgrenzung gegen Eisack oder gegen Autobahn oder gegen Staatsstraße – Schaffung entsprechender Vorschriften auch für Schotterabbaustellen oder Groß- bzw. Langzeitbaustellen.