Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mit Gültigkeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024

Dieses Dokument enthält den offiziellen Beschluss über die erste inhaltliche Anpassung der Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer in Vahrn für das Jahr 2023.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

Beschreibung

Der Gemeinderat hat eine gezielte Änderung der bestehenden Steuerregeln für Immobilien verabschiedet, um die geltende Verordnung an neue Erfordernisse anzupassen. In diesem Beschluss wird festgelegt, dass die aktualisierten Bestimmungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 für alle betroffenen Haus- und Grundbesitzer in der Gemeinde gelten. Zudem regelt das Dokument die formelle Veröffentlichung der Änderung und informiert über die Fristen, innerhalb derer Bürger rechtlich gegen diesen Beschluss vorgehen können.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:49 Uhr

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