Ab dem 3. August 2026 verliert die Identitätskarte in Papierform (grüner Ausweis) ihre Gültigkeit – auch dann, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Ab diesem Zeitpunkt kann sie nicht mehr für Reisen ins Ausland und nicht mehr als offizielles Ausweisdokument im Inland verwendet werden.
Diese Änderung erfolgt auf Grundlage der Europäischen Verordnung Nr. 2019/1157, welche neue Sicherheitsstandards für Ausweisdokumente vorsieht.
Wenn Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen, bitten wir Sie, rechtzeitig beim Meldeamt der Gemeinde eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.
Eine Vormerkung ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen für die Neuausstellung:
- Bisherige Identitätskarte in Papierform
- Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate, mit weißem Hintergrund, ohne Lächeln)
- Sanitätskarte oder Steuernummer
- Im Falle von Verlust oder Diebstahl: das Dokument der Anzeige bei den Carabinieri
Kosten:
- € 22,00, zahlbar in bar oder mit Karte (POS)