Zuweisung von gefördertem Baugrund - Wohnbauzone "Felder" in Neustift - Baulos 02

Im Zeitraum von Montag, 01. Dezember 2025 bis Samstag, 31. Januar 2026, kann um die Zuweisung von gefördertem Baugrund für die Wohnbauzone C5 - Erweiterungszone "Felder", Baulos 02 in Neustift angesucht werden.

Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Als Termin für die Einreichung der Gesuche um Zuweisung von gefördertem Baugrund in der Wohnbauzone C5 - Erweiterungszone "Felder", Baulos 02 wurde der Zeitraum von Montag, 01. Dezember 2025 bis Samstag, 31. Januar 2026 festgesetzt.


Die Gesuchsteller müssen mindestens 23 Jahre alt sein und dürfen nicht bereits über eine geeignete Wohnung verfügen. Die erforderlichen Voraussetzungen sind dem Wohnbauförderungsgesetz (LG Nr. 13/98) und der Verordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau zu entnehmen, die über den unten angeführten Link eingesehen werden kann. Untenstehend befinden sich auch die Links zum Herunterladen des entsprechenden Gesuchsvordrucks.


Gesuchsvordrucke und eventuelle weitere Informationen sind auch im Bauamt der Gemeinde erhältlich. Sofern erforderlich, stehen den Interessierten die Mitarbeiterinnen des Bauamtes beim Abfassen der Gesuche beratend zur Seite.

Datei herunterladen: PDFVerordnung geförderter Wohnbau

Ansuchen um die Zuweisung einer Fläche für den geförderten Wohnbau

Durchführungsplan Wohnbauzone "Felder" - Rechtsplan

Kontakt

Bauamt

VOITSBERGSTRASSE 1, 39040 VAHRN+39 0472 976830info@vahrn.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.12.2025, 20:36 Uhr

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