Der Gemeinderat von Vahrn hat eine neue Fassung der Verordnung für die Gemeindeimmobiliensteuer verabschiedet, die seit Beginn des Jahres 2023 rechtlich bindend ist. In dem Beschluss werden die Regeln für die Besteuerung von Gebäuden und Grundstücken im Gemeindegebiet an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Landes angepasst. Zudem legt das Dokument fest, wie der Beschluss veröffentlicht wird und welche rechtlichen Möglichkeiten für einen Widerspruch gegen diese Entscheidung bestehen.