Anschlussvertrag Glasfasernetz

Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss eines Gebäudes an das Glasfasernetz der Gemeinde Vahrn für die Nutzung von Internetdiensten.

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Beschreibung

In diesem Vertrag geht es darum, dass Ihr Gebäude an das schnelle Glasfaser-Internet der Gemeinde Vahrn angeschlossen wird. Die Gemeinde stellt die Leitungen und Geräte bereit, aber Sie müssen selbst einen Internet-Anbieter wählen und für die nötigen Rohre sowie den Strom im Haus sorgen. Der Vertrag gilt für unbegrenzte Zeit, kann aber von Ihnen mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.01.2011

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 14:52 Uhr

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