Verordnung über die Haltung von Hunden und anderen gefährlichen Tieren

Eine Verordnung der Gemeinde Vahrn, die die Pflichten von Tierhaltern sowie den Schutz vor gefährlichen Tieren im Gemeindegebiet regelt.

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Veröffentlichungsdatum

28.03.2006

Beschreibung

Diese Verordnung schreibt vor, dass Hunde im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden müssen und Besitzer dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere sofort zu entfernen. Es ist untersagt, Tiere an Orte wie Spielplätze oder Friedhöfe mitzunehmen, um die öffentliche Hygiene und Sicherheit nicht zu gefährden. Bei Verstößen gegen diese Regeln drohen den Haltern Verwaltungsstrafen, wobei sie zudem persönlich für alle Schäden haftbar gemacht werden, die ihr Tier verursacht.

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Veröffentlichungsdatum

28.03.2006

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 16:38 Uhr

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