Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Vahrn

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Vahrn besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 17 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlusss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 100.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Termine

30
Jan
Sitzung des Gemeinderates Beginn 19:00 Uhr - Ende 22:00 Uhr

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Andreas Schatzer

Bürgermeister

Dr. Alexander Braun

Schriftführer

Gemeinderäte

Dietmar Pattis

Bürgermeister-Stellvertreter

Margareth Mair Engl

Gemeindereferentin, Bevollmächtigte des Bürgermeisters (Bibliotheksrat), Vertreterin des Gemeinderates (Gemeindeleitstelle für Zivilschutz)

Ivan Maschi

Referent

Michael Brugger

Gemeinderat

Johann Faller

Gemeinderat

Florian Jöchler

Gemeinderat, Vertreter der bäuerlichen Organisationen

Walter Kerer

Gemeinderat

Felix Oberegger

Gemeinderat

Lukas Rossmann

Gemeinderat

Raphaela Rossmann

Gemeinderätin

Alexander Tauber

Gemeinderat

Peter Tauber

Gemeinderat

Maria Überbacher

Gemeinderätin

Andreas Zingerle

Gemeinderat

Orte

Gemeinde Vahrn

VOITSBERGSTRASSE 1, 39040 VAHRN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.01.2025, 15:57 Uhr