Anschlussvertrag Fernwärme

Ein Vertrag zwischen der Gemeinde Vahrn und einem Kunden über den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärme.

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Beschreibung

Dieser Vertrag regelt die technischen und rechtlichen Bedingungen für den Anschluss einer Immobilie an das Fernwärmesystem der Gemeinde Vahrn. Der Kunde verpflichtet sich darin, die anfallenden Anschlussgebühren sowie die Kosten für die gelieferte Wärme gemäß den aktuellen Tarifen zu bezahlen. Zudem wird festgehalten, dass Beauftragte der Gemeinde jederzeit Zugang zur Übergabestation haben müssen und der Kunde innerhalb von 15 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann.

Datei

Kontakt

Fernwärme Vahrn

BLASEGGSTRAßE 6, 39040 VAHRN

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 15:57 Uhr

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