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Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 30.04.2024
08.05.2024
genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 30.04.2024
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2025, 16:34 Uhr