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Elektronische Identitätskarte (EIK)

Ab sofort werden in der Gemeinde Vahrn die elektronischen Identitätskarten ausgestellt.

Da die Ausstellung länger dauert als bei der Identitätskarte in Papierform (Zustellung per Post innerhalb von sechs Arbeitstagen ab Antragstellung), ist eine Terminvereinbarung im Meldeamt notwendig. Der Vorzug wird jenen Personen gegeben, die über keine Identitätskarte verfügen bzw. deren Identitätskarte nicht mehr gültig ist.

Termine können telefonisch unter +39 0472 976810 vereinbart werden.

Die im Papierformat ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfallsdatum. Daher werden keine elektronischen Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw. Adressenänderung ausgestellt, sondern nur wegen Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Die Ausstellungsgebühr pro Karte beträgt 22,00 €.

Bei Antragstellung ist folgendes vorzulegen:
•    ein gültiges Erkennungsdokument;
•    Sanitätsausweis (Steuernummer);
•    1 aktuelles Passfoto in Papierformat nicht älter als 6 Monate (mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften
      https://www.cartaidentita.interno.gov.it/modalita-acquisizione-foto/
);
•    die alte Identitätskarte bzw. die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarten;
•    bei Minderjährigen braucht es nach wie vor die Zustimmungserklärung (Unterschrift) beider Eltern. Kann eines der Elternteile
      nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises übermittelt
      wird. Den Vordruck finden Sie Datei herunterladen: DOCXhier.
•    ab dem 12. Lebensjahr sind Unterschrift sowie Fingerabdruck notwendig.

Die Identitätskarte in Papierformat wird nur mehr bei nachgewiesener Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung der Identitätskarte oder für AIRE-Bürger/innen ausgestellt.
 

20.07.2020